Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.05.2016 in Felsberg, auf der Hauptstraße, Ecke Burgwiese, B 254, Höhe Autohandel, Fahrtrichtung Wabern mit 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von  Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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