Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 74196, Neustadt-Stein, auf der Scheuerbergstraße, Richtung Ortsende um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 70 km/h. Beweismittel: Radarmessung und Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Heilbronn
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