Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 19.05.2016 in 75175, Pforzheim, auf der Eutinger Straße, in Höhe H.-Nr. 30, stadtauswärts mit 37 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Pforzheim übersandt.

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