Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 14.06.2016 in 71065, Sindelfingen, auf der Mahdentalstraße, geg. Haus Nr. 83 mit 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 80 km/h. Beweismittel: Lasergerät, PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Sindelfingen übersandt.
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