Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 03.06.2016 in 78647, Trossingen, K 5911, Aixheimer Straße, Höhe Reitstasll, Fahrtrichtung Aixheim um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit ergab 80 km/h. Beweismittel: Messgerät Leivtec, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Landratsamt Tuttlingen
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