Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, auf der Schwalbacher Straße, ggü. Baum 17, Fahrtrichtung Rheinstraße um 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 83 km/h. Foto liegt vor.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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