Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf dem Stadtring Nordhorn, Autobrücke, FR Carl-Bertelsmann-Str. in Gütersloh die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit TraffiStar S 350 ergab 79 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gütersloh übersandte Vordruck Anhörung

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