Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str., Höhe Nr. 10 bis 17, FR Nürnberger Straße

Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str. im Überblick

Zur Messstelle Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str., Höhe Nr. 10 bis 17, FR Nürnberger Straße ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät TraffiStar S 350. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Gera.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ort
Gera
Bundesland
Thüringen
Ortslage
innerhalb geschlossener Ortschaft
Tempolimit
30 km/h
Messgeräte
TraffiStar S 350
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Gera
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Gera

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Fehlende Rohmessdaten: Ältere Softwarestände speicherten die Rohmessdaten nicht – die Messung ließ sich im Nachhinein nicht überprüfen (siehe Entscheidung unten).
  • Zuordnung: Mehrere Fahrzeuge und mehrere Fahrstreifen erschweren die Zuordnung des Messwerts.
  • Aufbau im Anhänger: Bei semistationärem Einsatz hängt die Messung von Aufstellung und Ausrichtung ab.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str.

  1. Mai 2024

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung in Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str., Höhe Nr. 10 bis 17, FR Nürnberger Straße eingeleitet, Bußgeldstelle Gera

    Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG

    erlaubt 30 km/h TraffiStar S 350

Bußgeld am Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str. (Tempo 30 innerorts)

Erlaubt sind hier 30 km/h innerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str. für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str.
ÜberschreitungHier gefahrenBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 31–40 km/h 30 € – – Einspruch prüfen
11–15 km/h 41–45 km/h 50 € – – Einspruch prüfen
16–20 km/h 46–50 km/h 70 € – – Einspruch prüfen
21–25 km/h 51–55 km/h 115 € 1 – Einspruch prüfen
26–30 km/h 56–60 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
31–40 km/h 61–70 km/h 260 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
41–50 km/h 71–80 km/h 400 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
51–60 km/h 81–90 km/h 560 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
61–70 km/h 91–100 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
über 70 km/h ab 101 km/h 800 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik am Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str.

TraffiStar S 350

Am Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str. misst ein TraffiStar S 350 (Messprinzip: Laser (LIDAR)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Fehlende Rohmessdaten: Ältere Softwarestände speicherten die Rohmessdaten nicht – die Messung ließ sich im Nachhinein nicht überprüfen (siehe Entscheidung unten).
  • Zuordnung: Mehrere Fahrzeuge und mehrere Fahrstreifen erschweren die Zuordnung des Messwerts.
  • Aufbau im Anhänger: Bei semistationärem Einsatz hängt die Messung von Aufstellung und Ausrichtung ab.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu TraffiStar S 350

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Gera. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str. geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str. und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str.

Wie schnell darf man am Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str. fahren?

Zulässig sind dort 30 km/h (innerorts). Hier misst ein TraffiStar S 350. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ich wurde am Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str. geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str. Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str.?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein TraffiStar S 350 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str. ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Gera-Lusan, Werner-Petzold-Str.?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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