In Moers-Holderberg, Wilhelm-Anlahr-Straße, i.H. Nr. 45, FR Moerser Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um17 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 67 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Stadt Moers übersandte Anhörungsbogen
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