In Stendal, Hansestadt Stendal, Tangermünder Straße 7 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die durchgeführte Radarmessung mit Foto ergab 79 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Formular Anhörung

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