Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 73312, Geislingen a. d. Steige, Ostmarkstr. 81, Rtg. Wiesensteiger Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 53 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Traffipax – Speedophot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Geislingen übersandte Anhörung
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