Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 10.06.2016 in Moordorf, auf der Moordorfer Straße, Höhe km 0,75, Richtung Tannenhausen um 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 85 km/h. Beweismittel: Messgerät Leivtec XV 3 , Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Aurich

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