Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Esslingen, Alleenstraße, Höhe Haus Nr. 11, Rtg. Körschstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 51 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Esslingen am Neckar übersandte Formular Anhörung

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