Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim, Wilhelm-Leuschner-Straße, FR Darmstadt

Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim im Überblick

Zur Messstelle S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim, Wilhelm-Leuschner-Straße, FR Darmstadt ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Kassel.

Überwachung
Rotlicht
Ort
Griesheim
Landkreis
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bundesland
Hessen
Postleitzahl
63347
Messgeräte
Lasermessung (Gerät nicht benannt)
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldstelle Kassel
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Griesheim

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Zuordnung: Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
  • Gerätetests und Aufbau: Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim

  1. Dezember 2020

    Bußgeldverfahren wegen Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim, Wilhelm-Leuschner-Straße, FR Darmstadt eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Lasermessung (Gerät nicht benannt)

Bußgeld am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Messtechnik am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim

Lasermessung (Gerät nicht benannt)

Am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim wird per Lasermessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Zuordnung: Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
  • Gerätetests und Aufbau: Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Lasermessung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Kassel. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim

Ich wurde am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Lasermessung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in 63347, Griesheim ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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