Rotlichtverstoß wurde in Rastatt, auf der Badener Straße, Kreuzung Kehler Straße begangen. Beweismittel: Rotlichtüberwachungsanlage TRAFFIPHOT III und Foto.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Rastatt übersandte Vordruck Anhörung

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