Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h wurde der erforderliche Abstand von 48,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Rastatt, auf der BAB 5, Basel – Frankfurt, in Höhe km 652,000 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,63 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung,festgestellt. Bußgeld: 100 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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