Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 16845, Metzelthin, Dorfstraße, N 167, MP 016, FR Ganzer. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung TraffiStar S 350, Laserscanner, Frontfoto 51 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ostprignitz-Ruppin übersandte Vordruck Anhörung
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