Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 69239, Neckarsteinach, auf der B 37, Höhe Feuerwehr, stadteinwärts missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Lasergerät und Foto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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