Rotlichtverstoß wurde in Tübingen, Hechinger Straße B 27, Stuttgarter Str., FR Hechingen begangen. Beweismittel: Rotlicht/Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Redlight.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Tübingen übersandte Formular Anhörung

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