Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Hamburg auf der Wandsbecker Marktstraße / Robert-Schumann-Brücke missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Lasergerät und Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Boelckestraße / Otto-Suhr-Ring bei Rotlicht in Mainz-Kastel eröffnet,

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