Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Großolbersdorf / Hohndorf, B 172, ggü. HG 7, FR Marienberg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 330 stationär ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 107 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandte Vordruck Anhörung

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