Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, auf der Stresemannstraße, Höhe Nr. 70, stadteinwärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 53 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.

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