Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 71065 Sindelfingen, auf der Mahdenstraße, geg. 83 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lasergerät PoliScan Speed und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Sindelfingen

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