Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karben, auf der B 3, Okarben, FR Frankfurt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Induktionsschleifenmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h bei zulässigen 50 km/h. Gemessen wurden 76 km/h mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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