Der Rotlichtverstoß in Lindenstraße / Breitestraße FR Marwitz wurde mittels Lasermessung mit Lasergerät und Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Oberhavel übersandte Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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