Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, FR Kronenstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 51 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mit Lasergerät TraffiStar S 350 und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

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