Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Obernkirchen, auf der B 65, Hauptstraße, (Nr. 13/Hartmannsweg) im OT Gelldorf die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Frontfoto mit ESO ES3.0 ergab 72 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Schaumburg

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