Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Münster, auf der Boeselagerstraße, FR Mecklenbecker Straße
um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessverfahren Riegl 51 km/h, Bußgeld: 100 € erhöht aufgrund Voreintragung im Fahreignungsregister.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Stadt Münster erließ Bußgeldbescheid
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