Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Halle (Saale), Stadt Halle/S, auf der B6, Leipziger Chaussee, Höhe Bahnbrücke, Ri. Zentrum um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung mit Frontfoto 46 km/h. Verwarnungsgeld: 35,00  €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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