In Völklingen, auf der Rathausstraße vor HNr. 6, Richtung Bismarckstraße wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden 58 km/h mit Messgerät LEIVTEC XV3, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Völklingen übersandte Formular Anfrage

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