Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Hannover, auf der Mecklenheidestr., in Fahrtrichtung Schulenburger Landstraße um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Multanova 6F ergab 73 km/h. Beweismittel: Messprotokoll , Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover übersandte Formular Anhörung
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