Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Neueibau, S 142, auf der Hauptstraße, Haltestelle Beger um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Messgerät Speedophot Radar.

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Görlitz

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