Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niederhausen-Engenhahn, auf der Talstraße, Höhe Bürgerhaus, Richtung Ortsmitte mit 28 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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