Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 65451 Kelsterbach, auf der Mörfelder Straße, Fußgängerampel zu Südpark wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 90 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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