Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neustadt a.d. Aisch, auf der Rothenburger Straße, Riedweg wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Handmessgerät- FG21P

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Straubing erlassen.

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