Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart-Möhringen, Perigrinastraße, Höhe Lichtmast 17, Richtung B 27 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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