In 64823 Groß-Umstadt, OT Klein Umstadt, auf der Kleestädter Straße, ggü. Haus-Nr. 10, FR Langstadt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 12.06.2016 um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Koaxialkabelmessung 71 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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