Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 18.03.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Worms, Adenauerring/Bushaltestelle, FR Siegfriedstraße zulässige Höchstgeschwindigkeitdstraße um 34 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Radarmessgerät Traffipax Speed 64 km/h, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Worms

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