In Niederhausen-Oberjosbach, auf der Limburger Str. ggü Nr. 57, Richtung Niedernhausen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 41 km/h. Verwarnungsgeld: 25,00 €

Aktenführende Bußgeldstelle Gemeinde Niedernhausen übersandte Schriftliche Verwarnung

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

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