In Bonn, Reuterstraße, Höhe Haus-Nr. 65, Fahrtrichtung BAB-AS Poppelsdorf wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed mit Frontfoto ergab 57 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Vordruck Anhörung

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