Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 63874, Altenstadt, auf der K 232, Mittelstraße, Ecke Burgweg, aus Ri. Waldsiedlung die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 59 km/h durch Induktionsschleifenmessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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