Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 69412, Eberbach, Pestalozzistraße, Schule die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Radarmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 48 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Eberbach am Neckar übersandte Formular Anhörung
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