Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 77704, Oberkirch-Zusenhofen, auf der Lindenstraße, Höhe Haus-Nr. 5, Rtg. ortseinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto, Messgerät LEIVTEC XV3 71 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberkirch übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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