In 89077, Ulm, auf der B 10, FR Neu-Ulm wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden Lasermessung mit Messgerät TraffiStar S 350 72 km/h.
Verletzte Vorschriften:§ 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Stadt Ulm übersandte Anhörungsbogen
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