In Beelen, Greffener Str. Messrichtung B 64 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 35 km/h überschritten. Gemessen wurden 85 km/h mit bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 MiniRack, Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Warendorf übersandte Vordruck Zeugenanhörung

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