Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Bochum, Universitätsstraße / Wasserstr., FR Innenstadt um 10 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde 30,00 € Bußgeld erhoben. Festgestellt wurden 70 km/h. Beweismittel: Messung mit Gatso GTC-GS11 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bochum

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