Gatso: Funktionsweise, Fehlerquellen und Einspruch

Gatso-Anlagen des niederländischen Herstellers Gatsometer messen mit Radar oder Sensoren – für Geschwindigkeit und Rotlicht. In unserer Datenbank ist Gatso an 96 Messstellen erfasst, die meisten davon in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand September 2026

Messstellen
96
dokumentierte Fälle
180
Messprinzip
Radar / Sensoren
Hersteller
Gatsometer

Steckbrief: Gatso

Hersteller
Gatsometer (Niederlande)
Messverfahren
Radar oder Sensoren, je nach Ausführung
Einsatz
vor allem stationär
Toleranzabzug
bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
Eichung
vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
In unserer Datenbank
96 Messstellen, 180 dokumentierte Fälle

So misst Gatso

Je nach Ausführung misst die Anlage mit Radar oder mit Sensoren in der Fahrbahn; Rotlichtanlagen registrieren das Überfahren der Haltelinie bei Rot.

Ablauf einer Messung

  1. Messung mit Radar oder Sensoren.
  2. Foto bei einem Verstoß.
  3. Auswertung durch die Bußgeldstelle.

So erkennen Sie Gatso

Kasten auf einem Mast oder einer Säule am Straßenrand oder an der Kreuzung.

Typische Fehlerquellen bei Gatso

Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.

Aufbau
Je nach Ausführung: Aufstellwinkel (Radar) oder Zustand der Sensoren.
Zuordnung
Mehrere Fahrzeuge im Messbereich.

Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.

Toleranzabzug bei Gatso

Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.

Beispiele für den Toleranzabzug
MessungNach ToleranzabzugVorgeworfen
68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt 68 − 3 = 65 km/h 15 km/h zu schnell
137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h 32 km/h zu schnell

Eigenen Fall mit dem Bußgeldrechner berechnen

Rotlicht: Gelbphase und die eine Sekunde

Die Gelbphase soll nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen bei 50 km/h drei Sekunden, bei 60 km/h vier und bei 70 km/h fünf Sekunden dauern. Entscheidend ist, wie lange die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon Rot zeigte: Ab mehr als einer Sekunde gilt der Verstoß als „qualifiziert“ – mit höherem Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Rotlichtanlagen machen meist zwei Fotos: an der Haltelinie und im Kreuzungsbereich.

Eichung und Zulassung

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Wichtige Gerichtsentscheidungen

  • BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
  • BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.

Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft

Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.

  • Gerätetyp und Aufbau laut Protokoll
  • Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
  • Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
  • Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
  • Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
  • Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?

Was der Anwalt anfordern kann

Akteneinsicht
Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
Messdaten
Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
Lebensakte des Geräts
Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
Sachverständigengutachten
Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.

Wo Gatso eingesetzt wird

Auswertung unserer Datenbank: 96 Messstellen, an denen Gatso genannt ist.

Nach Bundesland

Messstellen ohne sicheren Ort sind nicht mitgezählt.

Städte und Gemeinden mit den meisten Messstellen

Autobahnen und Bundesstraßen

Innerorts / außerorts
23 / 2 Messstellen
Häufigste Tempolimits
50 km/h (15), 30 km/h (3), 40 km/h (1), 60 km/h (1)
Überwachung
Rotlicht (58), Geschwindigkeit (30)

Dokumentierte Fälle nach Jahr

JahrFälleAnteil
20152
20165
20174
20189
201934
202039
202136
202218
202322
202411

Jahr der Veröffentlichung in unserer Datenbank.

Häufige Fragen zu Gatso

Wie funktioniert das Messgerät Gatso?

Je nach Ausführung misst die Anlage mit Radar oder mit Sensoren in der Fahrbahn; Rotlichtanlagen registrieren das Überfahren der Haltelinie bei Rot.

Woran erkenne ich Gatso?

Kasten auf einem Mast oder einer Säule am Straßenrand oder an der Kreuzung.

Welche Fehlerquellen gibt es bei Gatso?
  • Aufbau: Je nach Ausführung: Aufstellwinkel (Radar) oder Zustand der Sensoren.
  • Zuordnung: Mehrere Fahrzeuge im Messbereich.
Welche Toleranz wird bei Gatso abgezogen?

Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.

Muss Gatso geeicht sein?

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Kann man gegen eine Messung mit Gatso Einspruch einlegen?

Ja. Ob die Messung angreifbar ist, zeigt aber erst die Bußgeldakte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids muss der Einspruch eingehen. Akte und Messdaten fordert in der Regel ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und wertet sie aus, bei Bedarf mit einem Sachverständigen. Das ist deutlich aussichtsreicher, als selbst tätig zu werden.

Wo wird mit Gatso gemessen?

In unserer Datenbank ist Gatso an 96 Messstellen erfasst, die meisten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen. Die Liste steht auf dieser Seite.

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Messstellen mit Gatso

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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