Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Auhagen, auf der L 445, ” Vor den Toren “, F L445, Vor den Toren, Höhe Hs.-Nr. 57, FR Sachsenhagen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät GATSO GTC-GC 11 mit Frontfoto 63 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Schaumburg übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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