Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen, Bochumer Straße, Fahrtrichtung Südost, vor Parkstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 36 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 66 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Gelsenkirchen übersandte Anhörungsbogen

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