Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Osterfeldstraße, Nähe 60 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 78 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandte Formular Anhörung

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